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   VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06   

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https://dejure.org/2007,32274
VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06 (https://dejure.org/2007,32274)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.01.2007 - 8 G 1202/06 (https://dejure.org/2007,32274)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 8 G 1202/06 (https://dejure.org/2007,32274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 BBesG, § 25 BBesG, § 89 BBG, § 42 Abs 2 VwGO
    Beamtenbeförderung; Vorhandensein weiterer Stellen; Sonderurlaub; Dienstpostenbewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Beamtenbeförderung; Vorhandensein weiterer Stellen; Sonderurlaub; Dienstpostenbewertung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    44 Die besoldungsrechtlichen Vorgaben der §§ 18, 25 BBesG gebieten vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine Dienstpostenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung, bei der die mit dem Dienstposten verbundenen, wahrzunehmenden Funktionen und zu erfüllenden Aufgaben unabhängig von der "Beförderungswürdigkeit" des jeweiligen Dienstposteninhabers sachgerecht zu bewerten sind (Hess.VGH in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -).

    Das Fehlen einer vorherigen Dienstpostenbewertung stellt einen Mangel des Auswahlverfahrens dar (Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -, a.a.O.).

    Es liegt keine der beiden Fallkonstellationen vor, in denen der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Bewerbungsverfahrensrecht bei unterlassener Dienstpostenbewertung im Ergebnis als nicht verletzt ansieht (Beschluss vom 18.01.2000 -1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622).

  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    Der einzelne Beamte hat in diesem Stadium der Stellenzuweisung weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes einen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des von ihm wahrgenommenen Dienstpostens noch auf Ausbringung einer entsprechenden Planstelle oder gar auf Beförderung (Hess. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 -).

    Da der Dienstherr bei der Zuweisung von verfügbaren Planstellen grundsätzlich in Wahrnehmung des öffentlichen Interesses an einer möglichst effizienten Erfüllung öffentlicher Aufgaben und nicht im Interesse des einzelnen Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen tätig wird, kann eine Antragsbefugnis des Beamten in diesem Stadium des Verfahrens auch nur insoweit gegeben sei, als eine rechtsmissbräuchliche Ausübung der Dispositionsfreiheit zu seinem Nachteil gerügt wird (Hess.VGH, Beschluss vom 25.02.1997, a.a.O.).

    Der Antragsgegner hat weder während des Verwaltungsverfahrens noch im Wege der nachträglichen Heilung eines Verfahrensmangels die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung nachgeholt (vgl. dazu Beschluss vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 -, NVwZ-RR 1998, 446).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung setzt voraus, dass der Dienstherr auf der Grundlage des gesamten für die Einschätzung der persönlichen Eignung und der fachlichen Leistungen der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten, insbesondere der letzten aktuellen dienstlichen Beurteilung, die persönliche und fachliche Leistung der Bewerber im Hinblick auf das spezifische Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens einem Vergleich unterzieht und nach Feststellung der insoweit bedeutsamen Tatsachen eine wertende Abwägung und Zuordnung vornimmt (Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, HessVGRspr. 1994, 34).Diese Feststellungen und die wesentlichen Auswahlerwägungen sind schriftlich niederzulegen.

    Denn die - mangels dokumentierter Auswahlvermerke - in den Schreiben an den Personalrat mit der Bitte um Zustimmung vom 23.08.2006, 05.09.2006 und 08.09.2006 verkörperten Entscheidungen zugunsten aller Beigeladenen genügen nicht dem Gebot rationaler Nachvollziehbarkeit der ihr zugrunde liegenden Erwägungen des Dienstherrn (Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    35 Der Anordnungsgrund entfällt nicht deshalb, weil der Antragsgegner vorträgt, es sei eine weitere A 15- Stelle vorhanden (BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, ZBR 2004, 101).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    Die anschließende Zuordnung von Planstellen erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechts grundsätzlich im Rahmen organisatorischer Gestaltungsfreiheit (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, Urteil vom 28.11.1991, ZBR 1992, 176).
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    Über dieses formelle Begründungserfordernis hinaus muss die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (Hess. VGH, Beschluss vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284).
  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    Er wird darauf zu achten haben, dass die Auswahlentscheidung durch den hierfür zuständigen Amtswalter erfolgt (Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2006 - 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42).
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung des Antragsgegners im Hinblick auf den von dem Antragsteller eingelegten Widerspruch noch nicht bestandskräftig geworden ist (vergleiche dazu Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.1995 - 1 TG 1483/94 -, HessVGRspr. 1995, 82).
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

    vgl. VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 29. Januar 2007 - 8 G 1202/06 -, juris (Rdnr. 41), und vom 8. November 2007 - 8 G 502/07 -, juris (Rdnr. 44) jeweils m.H.a. HessVGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 TZ 1210/99 - ; vgl. in diesem Kontext auch BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356 = juris (Rdnr. 21) zur "rechtlichen Zweifelhaftigkeit einer ´Topfwirtschaft´", bei der eine Beförderung von Beamten allein deshalb erfolgt, weil sie einen höherwertigen Dienstposten bereits bekleiden; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 1 L 324/08 -, juris (Rdnr. 12 f.) m.w.N. zur Zulässigkeit einer Beförderung des Inhabers eines (Beförderungs-)Dienstpostens ohne erneute Bestenauslese nur unter der Voraussetzung, dass die Besetzung des höherwertigen (Beförderungs- )Dienstpostens bereits im Wege der Bestenauslese erfolgt ist.
  • VGH Hessen, 23.04.2012 - 1 B 2284/11

    Beförderung bei sog. gebündelten Dienstposten

    Auch die anderweitige, freigehaltene Planstelle dürfe erst nach einem auf sie bezogenen Vergabeverfahren besetzt werden (vgl. auch OVG D-Stadt, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 SN 32.01 - juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. März 2006 - 1 W 19/06 - NVwZ 2006, 956; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - ZBR 2011, 275 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 8 G 1202/06 - juris; VG Meiningen, Beschluss vom 14. September 2007 - 1 E 329/07 Me - juris).
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